Tag der offenen Tür 2013

Tag der offenen Tür – Wer wissen wollte, was das deutsche Generalkonsulat in Krakau macht, wer dort arbeitet, was für die deutsch-polnischen Beziehungen wichtig ist, der war am Tag der offenen Tür am 9.Mai 2013 herzlich willkommen.

buergerservice

Konsularsprechtag des Generalkonsulats Krakau in Rzeszów

Am 28.Mai 2013 zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr findet im Büro des Honorarkonsuls, Asklepios BP, Sp. z o.o., ul. Podwislocze 22A in Rzeszów ein Konsularsprechtag des Deutschen Generalkonsulats Krakau statt.

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Konsularsprechtag des Generalkonsulats Krakau in Kielce

Am 29.Mai 2013 zwischen 10.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 15.00 Uhr findet im Büro des Honorarkonsuls, Targi Kielce, ul. Zakladowa I, 25-672 Kielce,ein Konsularsprechtag des Deutschen Generalkonsulats Krakau statt.

Workshops und Vernissage „German Architects and Engineers Worldwide“

Am 06. Juni 2013 veranstalten das Deutsche Generalkonsulat und die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer  in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitektenkammer e.V. Berlin Architektenworkshops. Im Anschluss wird  in der Galerie KonsulArt  die Ausstellung „German Architects and Engineers Worldwide“ eröffnet.

Westerwelle, Sikorski und Staatssekretär Bartoszewski mit den Preisträgern 2012

Verleihung des deutsch-polnischen Preises

Am 10. Mai haben die Außenminister Sikorski und Westerwelle den deutsch-polnischen Preis verliehen. Dieser ging in diesem Jahr an die Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung und posthum an Dr. Albrecht Lempp, den ehemaligen langjährigen Leiter der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, für sein Lebenswerk.

Mosty pojednania

Brückenbauer

Am 28.04.2013, um 18.00 Uhr zeigte TVP Krakow die Sendung „Brückenbauer“, die drei in Polen lebenden Deutsche präsentiert: Manfred Deselaers,katholischen Priester der Diözese Aachen, der im Zentrum für Dialog und Gebet in Oświecim für die deutsch-polnische und christlich-jüdische Versöhnungtätig ist, Krystyna Götz, Fachschaftsberaterin für Deutsch sowie Mathias Bantle, Rechtsanwalt und Musiker. Die Sendung ist in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Generalkonsulat entstanden.

Wirtschaftstreffen im Mai

Der Stammtisch vom 25. April informierte über die Dienstleistungen der Logistikfirma KMC. Wie üblich gab es nach der Präsentation Gelegenheit zu Gesprächen und Begegnungen.

„Unterwegs …“

„Unterwegs …“ – Unter diesem Titel zeigen junge Künstler aus der Malklasse von Professor Vasina und Frau Skrobiszewska an der Akademie der Schönen Künste Krakaus (ASP) ihre Werke im deutschen Generalkonsulat. Zur Vernissage am 24. April kamen über 100 Gäste, darunter auch der Rektor der ASP, Prof. Tabisz.

Junger Geschäftsmann

Anerkennungsgesetz startet erfolgreich

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Anerkennungsgesetzes sind ersten Schätzungen zufolge bereits ca. 30.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse in Deutschland eingegangen. Die meisten wurden erfolgreich beschieden.

Aktuelles

17.05.2013 14:53

Delfine in Zoos?

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

ul. Stolarska 7
31-043 Kraków

Tel.: +48 12 424 30 00
Fax: +48 12 424 30 10

Wichtig!

Am 20. Mai (Pfingstmontag) bleibt das Generalkonsulat geschlossen.

Der Generalkonsul

Dr. Werner Köhler

EUROPA-LISTE: auf der Suche nach einer europäischen Kultur

Europa-Liste

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Europa und gewinnen Sie eine Reise nach Berlin für zwei Personen!

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland

Flashplayer nicht installiert Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist im europäischen Vergleich niedrig. Für Experten hängt das auch mit dem dualen Ausbildungssystem zusammen. (© AA)

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland

Globalisierungskonzept der Bundesregierung

Brandenburger Tor

Globalisierung gestalten - Partnerschaften ausbauen - Verantwortung teilen. Konzept der Bundesregierung

Information zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der bisherigen Fassung waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Regelung ist nach dem Urteil mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber wird rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen.